SALZBURG JOURNAL

Nebenjobs für Studierende in Salzburg

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 unverändert bei 551,10 Euro im Monat, die Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe bei 17.212 Euro im Jahr. Wer über der einen bleibt und unter der anderen, hat rund 10.600 Euro Spielraum.

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Nebenjobs für Studierende in Salzburg

Drei Grenzen, und nur eine davon ist monatlich

Wer neben dem Studium arbeitet, hat es in Österreich mit drei verschiedenen Schwellen zu tun, die oft durcheinandergebracht werden. Zwei davon sind Jahresbeträge, eine ist ein Monatsbetrag - und sie gelten unabhängig voneinander.

GrenzeBetrag 2026BezugsraumWas passiert beim Überschreiten
Geringfügigkeitsgrenze551,10 €pro Monatvolle Sozialversicherungspflicht
Zuverdienst Familienbeihilfe17.212 €pro KalenderjahrRückzahlung des überschreitenden Betrags
Zuverdienst Studienbeihilfe17.212 €pro Kalenderjahranteilige Kürzung und Rückforderung

Die Rechnung, die daraus folgt, überrascht viele: Ein ganzjähriger geringfügiger Job bringt 6.613,20 Euro im Jahr. Bis zur Zuverdienstgrenze von 17.212 Euro bleiben damit noch 10.598,80 Euro Luft. Wer sein Studium finanzieren will und keine Studienbeihilfe bezieht, verschenkt mit einem strikt geringfügigen Job also einen erheblichen Teil des erlaubten Rahmens - er zahlt dafür allerdings auch keine Sozialversicherungsbeiträge.

Die Geringfügigkeitsgrenze steht seit 2025 still

551,10 Euro brutto im Monat: Dieser Wert ist nicht neu, sondern der Wert von 2025. Bisher wuchs die Grenze jährlich mit der Aufwertungszahl mit; durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde sie eingefroren. Für 2026 gilt daher unverändert derselbe Betrag, den die Wirtschaftskammer in ihrer Aufstellung zur geringfügigen Beschäftigung ausweist.

Der entscheidende Punkt daran ist nicht die Steuer, sondern die Versicherung. Ein geringfügiger Job bringt Ihnen nur die Unfallversicherung. Kranken- und Pensionsversicherung sind nicht dabei. Solange Sie über die Eltern mitversichert sind, spielt das keine Rolle; sobald diese Mitversicherung endet, wird es relevant. Der Ausweg heißt Selbstversicherung nach Paragraf 19a ASVG und kostet 2026 83,49 Euro im Monat, zu beantragen bei der Österreichischen Gesundheitskasse in jenem Bundesland, in dem Sie geringfügig beschäftigt sind. Der Beitrag ist nicht teilbar und muss bis zum 15. des Monats eingelangt sein.

Zwei Fallen lauern für alle, die mehrere kleine Jobs stapeln: Übersteigt die Summe aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen die Grenze, fällt ein Dienstnehmeranteil von 14,12 Prozent an. Und seit 1. April 2024 sind mehrfach geringfügig Beschäftigte über der Grenze zusätzlich in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Zwei Jobs zu je 400 Euro sind also nicht dasselbe wie ein Job zu 550 Euro.

Familienbeihilfe: erst ab dem Jahr des 20. Geburtstags

Für die Familienbeihilfe gilt eine Regel, die jüngeren Studierenden viel Sorge erspart: Das Einkommen bleibt bis einschließlich jenes Kalenderjahres außer Betracht, in dem Sie 19 Jahre alt werden. Erst ab dem Kalenderjahr des 20. Geburtstags zählt die Grenze von 17.212 Euro. Sie bezieht sich auf das zu versteuernde Bruttoeinkommen ohne 13. und 14. Bezug; Studienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld werden laut Darstellung des Bundes zur Zuverdienstgrenze nicht mitgerechnet.

Wird die Grenze gerissen, ist nicht die ganze Beihilfe weg: Zurückzuzahlen ist der Betrag, um den überschritten wurde. Im Folgejahr muss allerdings neu beantragt werden.

Studienbeihilfe: gerechnet wird anders, als man denkt

Bei der Studienbeihilfe liegt die Grenze zwar beim selben Betrag, das Einkommen wird aber anders ermittelt: Vom Bruttobezug werden Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen. Weder der Brutto- noch der Nettobetrag auf dem Lohnzettel ist also die maßgebliche Zahl. Die Prüfung erfolgt rückwirkend, sobald die Einkommensdaten für das Kalenderjahr vorliegen; überschreitet man, wird die Beihilfe im Ausmaß der Überschreitung gekürzt und die Differenz zurückgefordert. Wer die Beihilfe nicht das ganze Jahr bezogen hat, dessen Grenze sinkt anteilig - ein Punkt, den die Studienbeihilfenbehörde in ihrer Erläuterung zu den Zuverdienstgrenzen ausdrücklich festhält. Wer eigene Kinder versorgt, für den erhöht sich der Betrag.

Wo die Jobs in Salzburg tatsächlich liegen

An der Universität selbst

Die naheliegendste und am wenigsten genutzte Möglichkeit sind Studienassistenzstellen an den Fachbereichen der Paris-Lodron-Universität. Sie sind Teilzeitverhältnisse direkt bei der Universität, lassen sich mit Lehrveranstaltungen abstimmen und laufen auf dem Uni-Gelände - der Weg zwischen Hörsaal und Arbeitsplatz entfällt.

Die Bezahlung ist im Kollektivvertrag der Universitäten geregelt und deshalb nachprüfbar. Studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen in die Verwendungsgruppe C; ihr Monatsbezug entspricht laut Paragraf 49 Absatz 5 dem halben Bruttobezug der Verwendungsgruppe IIIa bei 20 Wochenstunden. Nach dem ab 1. Jänner 2026 gültigen Gehaltsschema sind das 1.379,60 Euro brutto für 20 Stunden; bei weniger Stunden entsprechend anteilig. Wer also zehn Stunden pro Woche arbeitet, liegt mit rund 690 Euro brutto bereits über der Geringfügigkeitsgrenze und ist voll versichert. Die Stellen werden über die Fachbereiche ausgeschrieben; die ÖH Salzburg sammelt die Ausschreibungen und drängt seit Jahren auf eine einheitliche Veröffentlichung, weil manche Fachbereiche die Stellen faktisch intern vergeben. Fragen Sie deshalb direkt am Fachbereich nach, statt nur auf ein Inserat zu warten.

Die Börse der ÖH

Unter boersen.oeh-salzburg.at betreibt die Hochschülerschaft eine eigene Kleinanzeigenplattform, deren Jobteil zuletzt 268 Anzeigen zählte. Die Bandbreite reicht von Gastronomie und Handel über Rezeption und Administration bis zu Reinigung, Nachhilfe und Promotion, jeweils sortiert nach geringfügig, Teilzeit, Vollzeit, stundenweise, Praktikum und Ferienjob. Der Vorteil gegenüber den großen Portalen: Die Inserate stammen überwiegend aus der Stadt und dem nahen Umland und sind auf Studienpläne zugeschnitten.

Die Festspiele als größter Saisonarbeitgeber

Kein anderer Betrieb in der Stadt bewegt im Sommer so viel Personal. Ganzjährig beschäftigen die Salzburger Festspiele rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; in den Sommermonaten sind es mit Künstlerinnen und Künstlern rund 5.000 Menschen, verteilt auf über 200 Vorstellungen in sechs Wochen. Für Studierende interessant sind vor allem zwei Schienen: die befristeten Saisonstellen in Technik und Dekorationswerkstätten, Kostüm, Maske und Garderobe, Gebäude- und Veranstaltungsmanagement sowie Verwaltung - und der Publikumsdienst mit Saaldienst, Programmverkauf und Besuchergarderobe, den es auch außerhalb der Saison gibt. Beworben wird über das Karriereportal des Festspielfonds. Wer im Sommer arbeiten will, bewirbt sich im Winter davor, nicht im Juni.

Gastronomie und Handel

Der größte Teil der Salzburger Studierendenjobs liegt weiterhin in Tourismus, Gastronomie und Einzelhandel. Bei der Bezahlung steht dort gerade ein Stichtag bevor: Nach vier gescheiterten Runden - die vierte endete am 23. Juni 2026 ohne Einigung - haben sich die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie mit den Gewerkschaften GPA und vida Mitte August 2026 doch auf einen neuen Kollektivvertrag verständigt. Ab 1. Oktober 2026 steigen Löhne und Gehälter im Schnitt um 3 Prozent, die Lehrlingseinkommen um 3,44 Prozent, in der Lohn- und Gehaltsgruppe 5 sind es 3,48 Prozent; dazu kommt für den Großteil der Beschäftigten eine Prämie von maximal 275 Euro, die anteilig gekürzt werden kann. Bis dahin gilt die Lohnordnung Salzburg vom 1. Mai 2025 als verbindliche Untergrenze. Ein Angebot für September vergleichen Sie also noch mit dieser Fassung, eines ab Oktober mit der neuen: Freiwillige Aufschläge darüber sind zulässig und in der Praxis üblich, ein Unterschreiten nicht.

Ferialjob, Pflichtpraktikum, Volontariat

Diese drei Begriffe werden in Inseraten oft synonym verwendet, sie bedeuten aber rechtlich völlig Unterschiedliches - und der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie Geld bekommen.

FerialjobPflichtpraktikumVolontariat
ZweckArbeit gegen EntgeltAusbildung laut LehrplanZusehen und Lernen
Entgeltanspruchja, mindestens KVje nach Ausgestaltungnein
Arbeitspflichtjajanein
Weisungsgebundenjajanein
Feste Arbeitszeitenjajanein

Ein Ferialjob ist ein normales Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen und muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden; gibt es für eine Branche keinen, gilt das ortsübliche Entgelt als Untergrenze. Beim Volontariat besteht dagegen weder eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung noch ein Entgeltanspruch - manchmal wird ein Taschengeld gezahlt, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wer als Volontär eingeteilt wird wie eine Arbeitskraft, ist faktisch keiner: Dann liegt ein Arbeitsverhältnis vor, samt Entgeltanspruch. Die Arbeiterkammer Salzburg stellt für beide Fälle Musterverträge bereit, einen allgemeinen und einen für das Gastgewerbe, und berät kostenlos.

Was vor der Zusage geklärt sein muss

  • Dienstzettel verlangen. Bei einer Beschäftigung von mehr als einem Monat ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet. Er hält Entlohnung, Einstufung und Arbeitszeit schriftlich fest - ohne ihn steht später Behauptung gegen Behauptung.
  • Kollektivvertrag und Einstufung erfragen, nicht nur den Stundenlohn. Die Einstufung entscheidet über Sonderzahlungen und Zuschläge.
  • Anmeldung zur Sozialversicherung prüfen. Sie muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, auch bei geringfügiger Beschäftigung.
  • Arbeitszeiten schriftlich festhalten, gerade in der Gastronomie. Eigene Aufzeichnungen sind im Streitfall das wichtigste Beweismittel.
  • Mehrere Jobs zusammenrechnen, bevor Sie den zweiten annehmen - die Grenzen gelten für die Summe, nicht je Dienstverhältnis.

Wie sich der Verdienst zu den laufenden Ausgaben verhält, steht im Beitrag zu den Kosten des Studiums in Salzburg; die Mietseite dazu behandelt der Beitrag zum Wohnungsmieten in Salzburg.

Stand August 2026. Geringfügigkeitsgrenze und Selbstversicherungsbeitrag nach den Angaben der Wirtschaftskammer und der Sozialversicherung, Zuverdienstgrenzen nach oesterreich.gv.at, Gehalt der studentischen Mitarbeiterinnen nach dem 21. Nachtrag zum Kollektivvertrag der Universitäten vom 9. Dezember 2025. Die Werte werden jährlich neu festgesetzt - vor einer Zusage den aktuellen Stand prüfen.

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