Shisha-Bars in Salzburg
Seit 1. November 2019 ist die Wasserpfeife in Österreichs Innenräumen verboten - auch in Shisha-Bars. Was in Salzburg trotzdem geht, wo es Freiflächen gibt und warum in Bayern andere Regeln gelten. Stand August 2026.
Warum die Wasserpfeife in Salzburg draußen bleibt
Wer in Salzburg eine Shisha-Bar im klassischen Sinn sucht - Innenraum, Polster, Wasserpfeife am Tisch -, sucht etwas, das es rechtlich nicht mehr geben darf. Seit dem 1. November 2019 gilt in Österreichs Gastronomie ein umfassendes Rauchverbot, und es erfasst ausdrücklich mehr als die Zigarette. Laut der Auskunft von oesterreich.gv.at fallen darunter auch elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse, neuartige Tabakerzeugnisse und Wasserpfeifen. Die Innenräume von Shisha-Bars sind eingeschlossen. Erlaubt ist das Rauchen nur noch auf Freiflächen.
Zwei Details machen die Regel schärfer, als sie klingt. Erstens gilt sie auch dann, wenn ein Lokal geschlossen ist oder gar keine Gäste da sind - eine Wasserpfeife im leeren Gastraum ist keine Grauzone. Zweitens haben Betreiber dagegen geklagt und verloren: Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung zweier Anträge von Lokalbetreibern ab und hielt es für sachlich gerechtfertigt, alle Gastronomiebetriebe im Nichtraucherschutz gleich zu behandeln.
Du kennst eine Adresse in Salzburg, an der man legal Shisha rauchen kann und die hier fehlt? Schreib uns eine Mail an [email protected].
Was auf der Freifläche gilt
Damit verschiebt sich das Thema vom Lokal in den Gastgarten - und dort gelten die Regeln der Stadt. Für Gastgärten auf öffentlichem Grund nennt die Stadt Salzburg eine Betriebszeit von 1. März bis 31. Oktober, täglich von 8:00 bis 24:00; im reinen Wohngebiet ist um 23:00 Schluss. Auf Privatgrund darf ein Gastgarten von 9:00 bis 22:00 betrieben werden. Wintergastgärten brauchen eine gesonderte Bewilligung.
Entscheidend ist, was baulich noch als Freifläche durchgeht, und dafür gibt es eine konkrete Grenze. Die Wirtschaftskammer fasst zwei zulässige Varianten zusammen: eine Fläche, die nach oben vollständig offen ist und ringsum Wände haben darf - oder eine überdachte Fläche, deren Seiten offen sind beziehungsweise deren Wände höchstens die Hälfte der Fläche umschließen. Allseits umschlossen darf ein Gastgarten in keinem Fall sein. An dieser 50-Prozent-Marke entscheidet sich, ob eine Wasserpfeife im Winter unter einer Plane noch erlaubt ist - meistens ist sie es nicht.
Zwei weitere Punkte aus derselben Zusammenfassung sind für Gäste relevant. Das Verbot gilt auch in Zelten und Mehrzweckhallen und ebenso bei geschlossenen Gesellschaften in einem Gastronomiebetrieb - eine private Feier hebt es nicht auf. Und Betriebe müssen ihre Innenräume mit Verbotsschildern oder Piktogrammen kennzeichnen; die alten grünen Aufkleber, die früher das Rauchen erlaubten, mussten entfernt werden. Ein grüner Sticker an einer Tür ist heute kein Hinweis, sondern ein Überbleibsel.
In der Praxis heißt das dreierlei. Die Shisha-Saison in Salzburg dauert acht Monate, nicht zwölf. Sie endet an einem Wohngebiets-Standort um 23:00 und damit früher als die Sperrstunde des Lokals. Und sie fällt bei Regen aus, weil eine überdachte, aber geschlossene Konstruktion keine Freifläche mehr ist - was als Freifläche zählt, ist durch einen Erlass des zuständigen Ministeriums definiert. Wer im Jänner eine Wasserpfeife rauchen will, hat in der Stadt kein legales Angebot.
Die Adressen in der Stadt
Für keinen der Salzburger Betriebe, die Wasserpfeifen anbieten, ist derzeit eine funktionierende eigene Website erreichbar; die Angaben stammen deshalb aus Branchenverzeichnissen und sind ohne Gewähr. Am besten belegt ist die North Lounge Cafe Bar in der Carl-Zuckmayer-Straße 1 im Norden der Stadt, telefonisch erreichbar unter +43 664 5441128. Mehrere unabhängige Verzeichnisse nennen übereinstimmend Montag bis Donnerstag und Sonntag von 15:00 bis 1:00 sowie Freitag und Samstag von 15:00 bis 2:00. Das Haus führt nach Verzeichnisangabe Wasserpfeifen in verschiedenen Ausführungen.
Zwei weitere Adressen tauchen regelmäßig auf. Die 2 Face Bar Cafe & Lounge ist im Firmenverzeichnis herold.at mit der Jahnstraße 19 eingetragen, gegründet 2014, mit einer Gewerbeberechtigung nach § 94 Z 26 der Gewerbeordnung; andere Verzeichnisse nennen dagegen eine Adresse am Giselakai. Der Meydan Game Club wird mit der Ignaz-Harrer-Straße 16 geführt. Bei beiden weichen die kursierenden Angaben voneinander ab, und die frühere Domain der 2 Face Bar löst nicht mehr auf. Vor dem Weg dorthin hilft nur der Anruf.
Die Uhrzeiten dieser Betriebe folgen im Übrigen derselben Logik wie in der übrigen Nachtgastronomie. Das Land Salzburg legt die Sperrstunden auf Basis der Sperrstundenverordnung 2001 fest: 2:00 Uhr für die meisten Betriebsarten, 4:00 Uhr für Barbetriebe und Diskotheken, Aufsperrstunde 6:00 Uhr. Dass die North Lounge unter der Woche um 1:00 und am Wochenende um 2:00 zusperrt, entspricht damit dem Rahmen für ein normales Kaffeehaus, nicht dem für eine Bar. Der Gastgarten schließt ohnehin früher - spätestens um 24:00, im reinen Wohngebiet um 23:00.
Was in keinem Fall belegbar ist: ob an diesen Adressen tatsächlich im Innenraum geraucht wird oder ob es eine Freifläche gibt. Die Frage gehört ans Telefon, bevor man hinfährt - und sie ist keine Kleinigkeit, denn das Verbot richtet sich an Betreiber und Gäste gleichermaßen.
Über der Grenze gelten andere Regeln
Freilassing und Bad Reichenhall liegen wenige Kilometer entfernt, gehören aber zu Deutschland, und Bayern hat seit 1. August 2010 das strengste Nichtraucherrecht der Bundesrepublik. Auch dort ist das Rauchen von Tabak in Gasträumen verboten, und der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass das die Wasserpfeife einschließt. Es gibt allerdings eine Lücke, die es in Österreich nicht gibt: Nach Auskunft des Landratsamts Berchtesgadener Land dürfen Shishas in Innenräumen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten ohne jeden Tabakzusatz betrieben werden. Das österreichische Verbot nennt dagegen ausdrücklich auch pflanzliche Raucherzeugnisse und Wasserpfeifen als solche.
Praktisch erklärt dieser eine Unterschied, warum es im bayerischen Grenzgebiet Shisha-Lokale gibt und im Salzburger Stadtgebiet nicht. Wer die Grenze überquert, sollte das bewusst tun - es ist eine Auslandsfahrt mit anderen Regeln, nicht ein Ausflug ins Umland. Wie man ohne Auto hinkommt, steht bei den Ausflügen nach Bayern.
Was ein Verstoß kostet
Die Strafen sind in den Erläuterungen des Sozialministeriums beziffert, und sie treffen beide Seiten. Wer als Gast das Rauchverbot missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 100 Euro zu bestrafen, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro. Für den Betrieb ist die Größenordnung eine andere: Inhaber sind verpflichtet, das Rauchverbot einzuhalten, zu überwachen und durchzusetzen - tun sie das nicht, drohen bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Auch eine falsche oder unzureichende Ausschilderung ist strafbar.
Zuständig sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Salzburg heißt das: Die Stadt ist eine Statutarstadt, hier verfolgt also der Magistrat die Anzeigen und nicht eine Bezirkshauptmannschaft - anders als in Hallein, Zell am See oder St. Johann. Kontrolliert wird meist nicht anlassunabhängig, sondern nach Anzeigen von Gästen, Organisationen oder Lebensmittelinspektoren.
Ein Punkt, der beim Rauchen im Gastgarten regelmäßig übersehen wird, betrifft nicht das Rauchen selbst: Für Lärm aus der Betriebsanlage haftet grundsätzlich der Wirt, und die Erläuterungen mahnen ausdrücklich zur Rücksichtnahme gegenüber Anrainern. In dicht bebauten Vierteln wie Schallmoos, Lehen oder dem Andräviertel ist genau das der Grund, warum ein Gastgarten früher zusperrt, als er müsste.
Alter, Ausgehzeiten und Strafen
Beim Alter gibt es keine Auslegungsfrage: In ganz Österreich gilt für Tabak, verwandte Erzeugnisse und Nikotinprodukte eine Grenze von 18 Jahren - für Zigaretten ebenso wie für die Wasserpfeife, E-Zigaretten und Nikotinbeutel. Die frühere Regelung ab 16 ist in Salzburg abgeschafft.
Dazu kommen die Ausgehzeiten des Salzburger Jugendgesetzes, zusammengefasst von der Landesstelle akzente Salzburg: unter 12 Jahren bis 21:00, 12 bis 14 Jahre bis 23:00, 14 bis 16 Jahre bis 1:00, ab 16 Jahren ohne zeitliche Beschränkung. In Begleitung einer Aufsichtsperson entfallen die Zeiten. Verstöße gegen das Jugendgesetz können für Jugendliche in Salzburg mit Geldstrafen bis zu 220 Euro geahndet werden.
Wenn die Shisha ausfällt
Für einen Abend mit Polstermöbeln, Musik im Hintergrund und langem Sitzen gibt es in Salzburg genug Adressen - nur eben ohne Wasserpfeife. Die Hotelbars und die Bar auf der Salzach stehen bei den Lounge-Bars, die Häuser mit eigener Handschrift bei den Cocktailbars. Wer im Freien sitzen will, weil das ohnehin die einzige Variante ist, in der geraucht werden darf, findet die größten und schattigsten Flächen bei den Gastgärten - darunter einen mit 1.400 Plätzen unter Kastanien.
Alle Angaben Stand August 2026. Rechtslage, Öffnungszeiten und Adressen ändern sich - vor einem Besuch empfiehlt sich ein Anruf beim Betrieb.