Taxi in Salzburg: Tarife, Regeln und was eine Fahrt kostet
Die Grundtaxe beträgt 4,90 Euro tagsüber und 6,20 Euro nachts, festgelegt per Verordnung des Landeshauptmanns. Fünf Kilometer kosten damit rund 16,30 Euro - eine App-Fahrt derselben Strecke darf aber nicht unter 18,05 Euro liegen.
Der Tarif ist verordnet, nicht verhandelt
Anders als in vielen Branchen sind Taxipreise in Salzburg behördlich festgelegt. Grundlage ist eine Verordnung des Landeshauptmannes vom 5. Dezember 2024, erlassen nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Wer davon abweicht, begeht eine Verwaltungsübertretung.
| Position | Betrag | Einheit |
|---|---|---|
| Grundtaxe werktags 6 bis 21 Uhr | 4,90 € | inkl. erste 110,27 m |
| Grundtaxe 21 bis 6 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags | 6,20 € | inkl. erste 110,27 m |
| Streckentaxe I (bis 1.540 m) | 0,30 € | je begonnene 110,27 m |
| Streckentaxe II (ab 1.540 m) | 0,30 € | je begonnene 141,64 m |
| Zeittaxe für Wartezeiten | 0,30 € | je angefangene 30,10 Sekunden |
Die krummen Meterangaben wirken schrullig, haben aber einen Zweck: Sie sind das Ergebnis der Indexanpassungen, die laut Verordnung alle zwei Jahre zum 1. September fällig werden - oder früher, wenn Verbraucherpreisindex und Kollektivvertragslohn zusammen um mehr als fünf Prozent steigen. Angepasst werden dabei nicht die Beträge in Cent, sondern die Strecken je Tarifeinheit.
Praktisch wichtig ist der Wechsel von Streckentaxe I auf II bei 1.540 Metern: Ab dort wird die Fahrt pro Meter billiger, weil dieselben 30 Cent für eine längere Strecke gelten. Kurze Fahrten sind also überproportional teuer.
Was eine Fahrt tatsächlich kostet
Aus den Tarifsätzen lassen sich die Preise exakt ausrechnen. Die folgenden Beträge gelten für freie Fahrt ohne Wartezeit:
| Strecke | werktags 6 bis 21 Uhr | nachts, sonn- und feiertags |
|---|---|---|
| 2 km | 10,00 € | 11,30 € |
| 3 km | 12,10 € | 13,40 € |
| 5 km | 16,30 € | 17,60 € |
| 10 km | 26,80 € | 28,10 € |
Der Nachtzuschlag ist also kein Prozentsatz, sondern schlicht die höhere Grundtaxe - konstant 1,30 Euro mehr, unabhängig von der Streckenlänge. Bei zehn Kilometern fällt er kaum ins Gewicht, bei einer Zwei-Kilometer-Fahrt macht er 13 Prozent aus.
Teuer wird es im Stau: Die Zeittaxe von 0,30 Euro je angefangene 30,10 Sekunden entspricht 60 Cent pro Minute oder 36 Euro pro Stunde. Dieser Betrag ist auch juristisch relevant - Pauschalvereinbarungen sind laut Verordnung nur zulässig, wenn der Fahrpreis über dem einstündigen Wartezeitentgelt liegt.
Wo der Tarif gilt
Der Geltungsbereich umfasst die Stadt Salzburg sowie die Gemeinden Bergheim und Wals-Siezenheim; ein Standort in einer dieser drei Gemeinden gilt als Standort in allen dreien.
Nach derselben Berechnung abgerechnet werden auch Fahrten in acht Umlandgemeinden und zurück: Anif, Anthering, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Grödig, Hallwang und Koppl. Wer nach Grödig zur Untersbergbahn fährt, zahlt also denselben Tarif wie innerhalb der Stadt.
Nicht mehr gedeckt sind Fahrten, die über das Tarifgebiet oder die Landesgrenze hinausgehen - etwa nach Bad Reichenhall oder Berchtesgaden. Dort gilt freie Preisvereinbarung, weshalb der Preis vor Fahrtantritt zu klären ist.
Im Land gilt ein völlig anders gebauter Tarif
Für einen zweiten Teil des Bundeslandes existiert eine eigene Verordnung: für Taxis mit Standort in St. Johann im Pongau, Bischofshofen, Schwarzach, St. Veit im Pongau, Altenmarkt, Goldegg, Mittersill, Hallein, Saalfelden, Zell am See, Kaprun, Maishofen und Bruck an der Glocknerstraße. Dritte Verordnungen gelten für Gastein, Saalbach, Wagrain und Flachau.
Die Landverordnung ist nicht einfach teurer, sondern anders konstruiert:
| Stadt Salzburg | Pongau, Pinzgau, Hallein | |
|---|---|---|
| Grundtaxe werktags | 4,90 € | 7,60 € |
| Grundtaxe nachts und feiertags | 6,20 € | 8,80 € |
| in der Grundtaxe enthalten | 110,27 m | 1.350 m |
| enthaltene Wartezeit | 30,10 Sek. | 322,07 Sek. |
| Streckentaxe | 0,30 € je 110,27 bzw. 141,64 m | 0,30 € je 97,78 m |
| Zeittaxe | 0,30 € je 30,10 Sek. | 0,30 € je 23,34 Sek. |
Die hohe Grundtaxe im Land schließt also gleich 1.350 Meter ein, während in der Stadt nach gut 110 Metern der Zähler läuft. Das dreht das Preisgefüge je nach Streckenlänge um:
| Strecke werktags | Stadt | Pongau, Pinzgau, Hallein |
|---|---|---|
| 1 km | 7,60 € | 7,60 € |
| 2 km | 10,00 € | 9,70 € |
| 3 km | 12,10 € | 12,70 € |
| 5 km | 16,30 € | 19,00 € |
| 10 km | 26,80 € | 34,30 € |
Bei einem Kilometer kostet die Fahrt in beiden Gebieten exakt gleich viel, bei zwei Kilometern ist das Land sogar 30 Cent günstiger. Ab drei Kilometern kippt es, und bei zehn Kilometern zahlen Sie im Pongau 7,50 Euro mehr. Dazu sieht die Landverordnung zusätzlich einen Zuschlag von 3,70 Euro vor.
Für Reisende heißt das vor allem: Ein Taxi vom Bahnhof zur Unterkunft im Skiort ist bei kurzen Wegen unauffällig, bei längeren Transfers aber spürbar teurer als dieselbe Strecke in der Stadt - und sobald die Fahrt über die Grenzen des jeweiligen Tarifgebiets hinausgeht, gilt ohnehin freie Vereinbarung.
Bei App-Bestellung gelten andere Regeln
Wird eine Fahrt über einen Kommunikationsdienst bestellt und dabei ein Fahrpreis vereinbart, greift statt des Taxameters ein Mindestentgelt. Es setzt sich zusammen aus dem Mindestgrundentgelt - wieder 4,90 beziehungsweise 6,20 Euro - plus 3,10 Euro je Kilometer, abzüglich zehn Prozent Preisband.
Das führt zu einem Ergebnis, das viele überraschen dürfte. Für fünf Kilometer werktags tagsüber ergibt sich:
- Mindestgrundentgelt 4,90 € plus 4,89 km zu 3,10 € = 20,06 €
- abzüglich 10 Prozent Preisband = 18,05 €
Dieselbe Strecke kostet mit Taxameter 16,30 Euro. Der vereinbarte Festpreis einer App-Fahrt darf also nicht unter 18,05 Euro liegen und ist damit rund 1,75 Euro teurer als die klassische Fahrt - die Mindestpreisregel schützt hier nicht den Fahrgast, sondern verhindert Dumping. Wer den Preis vergleichen will, sollte das im Kopf behalten.
Zwei weitere Punkte zur App-Bestellung: Der Preis ist bereits bei der Bestellung zu vereinbaren und darf nachträglich nicht überschritten werden; ein Fahrpreisanzeiger muss dann nicht verwendet werden. Und wird die Fahrt geteilt, also mit weiteren Fahrgästen an unterschiedlichen Punkten, müssen die voraussichtlich längere Fahrtdauer und das Ausmaß der Preissenkung vorab bekanntgegeben werden. Der Gesamtbetrag wird durch die Zahl der Fahrgäste geteilt.
Was nicht extra kostet - und was doch
Kostenlos sind laut Verordnung die Beförderung von Gepäck und von Tieren. Ein Aufschlag dafür ist unzulässig. Der Transport von Umzugsgut, Kleinmöbeln oder sperrigen Gütern unterliegt dagegen freier Vereinbarung.
Zusätzlich verrechnet werden dürfen nur wenige, klar definierte Posten:
- Wagenverunreinigung mit geringerem Aufwand: 26,30 €
- Wagenverunreinigung mit größerem Aufwand: 52,40 €
Versagt der Fahrpreisanzeiger während der Fahrt, ist für die Fahrt das Dreifache der Zeittaxe einzuheben. Der Fahrgast darf in diesem Fall nicht zum Aussteigen gezwungen werden; ein neuer Fahrgast darf mit defektem Taxameter aber nicht mehr aufgenommen werden. Bei Betriebs- und Wagenstörungen ist die Zeittaxe abzuschalten.
Die Quittung, auf die Sie ein Recht haben
Auf Verlangen muss der Lenker eine ordnungsgemäße Quittung ausfolgen, und zwar gedruckt aus einem im Fahrzeug vorhandenen Drucker. Darauf stehen müssen der Name des Unternehmens, alle zur Überprüfung des Preises relevanten Daten und das behördliche Kennzeichen des Fahrzeugs.
Das ist mehr als eine Formalie: Ohne Kennzeichen auf dem Beleg lässt sich eine überhöhte Abrechnung später kaum reklamieren. Verstöße gegen die Tarifverordnung sind Verwaltungsübertretungen nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz; zuständig ist die Landesregierung, deren Übersicht zur Personenbeförderung die geltenden Tarifverordnungen sammelt.
Wann der Tarif überhaupt nicht anzuwenden ist
Die Verordnung nimmt mehrere Fahrtarten ausdrücklich aus. Sie gilt nicht für Fahrten auf ärztliche Transportanweisung, für Schülerbeförderung nach dem Familienlastenausgleichsgesetz und für Fahrten im Auftrag einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder eines Verkehrsverbundes - jeweils sofern dafür Rahmentarife vereinbart sind. Ebenfalls ausgenommen sind Ersatzverkehre für Schiene und Bus, Fahrten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen mit öffentlichem Fahrtkostenzuschuss, Anrufsammeltaxis nach dem Kraftfahrliniengesetz sowie reine Botenfahrten.
Für die eigene Planung heißt das: Der amtliche Tarif ist die Messlatte für gewöhnliche Stadtfahrten. Bei Transfers zu Skigebieten oder über die Grenze greift er nicht - dort zählt allein, was vorher vereinbart wurde. Wie die Anbindung an den Flughafen Salzburg geregelt ist und warum die Transferliste des Flughafens keine geprüfte Auswahl darstellt, steht im eigenen Artikel; die günstigere Alternative in die Stadt bleibt der Obus.
Stand August 2026. Alle Tarifwerte nach der Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 5.12.2024 über verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW - Taxi in der Stadt Salzburg sowie in Bergheim und Wals-Siezenheim. Die Fahrpreisbeispiele sind aus diesen Sätzen gerechnet. Die nächste Indexanpassung kann die Streckeneinheiten verändern.